Ablauf

Zur ersten Kontaktaufnahme können Sie sich gerne telefonisch an mich wenden und ein Erstgespräch mit mir vereinbaren.

Die ersten Sitzungen dienen dazu, die Beschwerden und die persönliche Lebenssituation des Kindes, der/des Jugendlichen bzw. der Familie zu erfassen um ggf. eine Diagnose stellen zu können und gemeinsam einen Behandlungsplan zu erarbeiten.

Da die therapeutische Beziehung zwar ein unspezifischer, aber wichtiger Faktor für einen Therapieerfolg ist, überprüfen wir gemeinsam, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Sollte das der Fall sein und Du/ Sie und Ihr Kind wünschen die Durchführung einer Psychotherapie, stellen wir nach Abschluss der probatorischen Sitzungen einen Antrag auf Genehmigung einer Psychotherapie an Ihre Krankenkasse.

Die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen bedarf der Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile. In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 16 Jahren eine Psychotherapie selbstständig bei der Kasse beantragen. Bei Privatversicherten müssen die Eltern die Kostenübernahme bei der Versicherung veranlassen.  Hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Kosten

Meine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und die Kassenzulassung ermöglichen es mir, Psychotherapien mit Kindern und Jugendlichen vom Säuglingsalter bis zum 21. Lebensjahr sowohl über die gesetzlichen Krankenkassen als auch über die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe abzurechnen.

Sind Sie privat- oder beihilfeversichert, dann bitte ich Sie vorab den Leistungsumfang bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle zu klären.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs bzw. Ihres Kindes ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt.

Beihilfe

Vehaltenstherapie ist beihilfefähig. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Pseudonymisierung bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Die psychotherapeutischen Aufwendungen werden nach der Gebührenordnung GOP/GOÄ abgerechnet.

SelbstzahlerIn

Als SelbstzahlerIn sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen und Leistungseinschränkungen. Das Honorar richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP und beträgt aktuell 100,55€ pro 50 Minuten .

Ausnahmen siehe unten.

Die Eltern-Säuglings-Therapie kann bei sogenannten Regulationsstörungen des Säuglings von den Krankenkassen übernommen werden.

In der Schwangerschaft kann ich ggf. je nach Anliegen als Hebamme mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Als gesetzliche Grundlage für die Behandlung von Erwachsenen habe ich die Zulassung über das Heilpraktikergesetz. Hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht. Einige private Versicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten die Kosten ganz oder teilweise – bitte klären Sie die Kostenübernahme vor Beginn.

Psychotherapeutische Begleitung kann als außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung einfließen. Ich stelle Ihnen hierfür gerne eine Bescheinigung aus.
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Ablauf & Kosten